Verfahrensdokumentation
Voraussetzung für die Prüfbarkeit der Buchführung
Betriebsprüfer verlangen seit kurzer Zeit vermehrt die Vorlage der Verfahrensdokumentation, bevor sie überhaupt mit der Prüfung beginnen. "Schuld“ an diesem Aufwand sind die GoBS und die GoBD.
Das Vorhandensein einer Verfahrensdokumentation ist aus Sicht der Finanzverwaltung Voraussetzung für die Prüfbarkeit der Buchführung, sie beschreibt den organisatorisch und technisch gewollten Prozess und stellt somit für die Betriebsprüfung das Soll-Objekt da, gegen das die vom Steuerpflichtigen vorgelegten Buchführungsdaten und -unterlagen geprüft werden (Soll-Ist-Abgleich).
Besondere Bedeutung, insbesondere bei der Verwendung elektronischer Belege, kommt hierbei der Dokumentation des Belegflusses zu. Eine fehlende Verfahrensdokumentation kann zur (teilweisen) Verwerfung der Buchführung und somit zu Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen führen. Sorgen Sie vor und lassen Sie durch mich die Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen erstellen.
Haben Sie Fragen über die Verfahrensdokumentation hinaus?