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Verfahrens­dokumen­tation
Voraussetzung für die Prüfbarkeit der Buch­führung

Betriebs­prüfer verlangen seit kurzer Zeit vermehrt die Vorlage der Verfahrens­dokumen­tation, bevor sie über­haupt mit der Prüfung beginnen. "Schuld“ an diesem Aufwand sind die GoBS und die GoBD.

Das Vorhanden­sein einer Verfahrens­dokumen­tation ist aus Sicht der Finanz­verwal­tung Voraus­setzung für die Prüf­bar­keit der Buch­führung, sie beschreibt den organi­satorisch und technisch gewoll­ten Prozess und stellt somit für die Betriebs­prüfung das Soll-Objekt da, gegen das die vom Steuer­pflich­tigen vorgelegten Buch­führungs­daten und -unter­lagen geprüft werden (Soll-Ist-Abgleich).

Besondere Bedeu­tung, insbeson­dere bei der Verwen­dung elektro­nischer Belege, kommt hierbei der Dokumen­tation des Beleg­flusses zu. Eine fehlende Verfahrens­dokumen­tation kann zur (teil­weisen) Verwer­fung der Buch­führung und somit zu Schätzungen der Besteuerungs­grund­lagen führen. Sorgen Sie vor und lassen Sie durch mich die Verfahrens­dokumen­tation für Ihr Unter­nehmen erstellen.

Haben Sie Fragen über die Verfahrens­dokumen­tation hinaus?

Zögern Sie nicht sich mit mir in Verbindung zu setzen.